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Beratung

Wir nehmen uns Zeit für eine ausführliche Beratung. Unser Fachpersonal informiert Sie gerne über unsere Leistungen und Ihre Rechte gegenüber möglichen Kostenträgern, wie Kranken- oder Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträgern.

Kompetenz und langjährige Erfahrung zeichnen die Berater aus. Wir helfen Ihnen bei der Anpassung und Einrichtung des Pflegeumfeldes.

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Auf Wunsch stehen wir bei der Begutachtung zur Pflegeeinstufung zur Seite.

Pflegebedürftige, die sich für die Geldleistung aus der Pflegeversicherung entschieden haben, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI durchführen zu lassen.

Dazu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und wollen sie bei der Gestaltung des Pflegealltags beraten und anleiten.

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